Corona Maßnahmen ab dem 8.11.

Liebe Mitglieder,

aufgrund der rasch steigenden Infektionszahlen wird überall dort, wo bisher 3G galt, ab 8.11. 2G gelten. Dies betrifft auch das Betreten von Sportstätten. Kinder von 6 bis 12 Jahren dürfen Sportstätten betreten, wenn sie den gültigen Schul-Ninja-Pass oder einen Antigen-Test (48 h gültig)  bzw. einen PCR Test (72 h gültig) vorweisen können. Ab 12 Jahren gelten für Kinder die gleichen Regeln wie für Erwachsene - geimpft oder genesen. Als Übergangsregel für vier Wochen erfüllen Personen (auch Kinder über 12), die eine erste Impfung erhalten haben, in Verbindung mit einem PCR-Test die 2G-Regel.

Vielen Dank für die Einhaltung!