Liebe Mitglieder,
aufgrund der rasch steigenden Infektionszahlen wird überall dort, wo bisher 3G galt, ab 8.11. 2G gelten. Dies betrifft auch das Betreten von Sportstätten. Kinder von 6 bis 12 Jahren dürfen Sportstätten betreten, wenn sie den gültigen Schul-Ninja-Pass oder einen Antigen-Test (48 h gültig) bzw. einen PCR Test (72 h gültig) vorweisen können. Ab 12 Jahren gelten für Kinder die gleichen Regeln wie für Erwachsene - geimpft oder genesen. Als Übergangsregel für vier Wochen erfüllen Personen (auch Kinder über 12), die eine erste Impfung erhalten haben, in Verbindung mit einem PCR-Test die 2G-Regel.
Vielen Dank für die Einhaltung!